Terminabsage, Terminverschiebung und Ausfallhonorar

§ 6 Absageregelungen Gemäß § 615 BGB

Ich führe als Heilpraktikerin eine reine Bestellpraxis für Selbstzahler. Auf unseren Termin bereite ich mich sorgfältig vor, damit wir die gemeinsame Zeit so effektiv wie möglich nutzen können. Daher bitte ich Sie um Ihr Verständnis, dass Terminverschiebungen oder Terminabsagen spätestens 48 Stunden vor dem Behandlungstermin erfolgen müssen. Ein nicht rechtzeitig abgesagter Termin führt nicht nur in meiner Praxis zu Leerlauf, sondern nimmt auch anderen Klienten die Möglichkeit einen früheren Behandlungstermin bei mir wahrnehmen zu können.

 

  • Absagen bis 48 Stunden vor Termin bleiben kostenfrei.
  • Für jeden Termin, der nicht mindestens zwei Werktage vorher abgesagt wird, berechne ich ein Ausfallhonorar von 50%.
  • Bei kurzfristigeren Absagen oder Nichterscheinen berechne ich das volle Honorar.

 

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass auch bei einem Rücktritt aus Krankheitsgründen das volle Honorar berechnet werden muss, da der Aufwand für mich der gleiche ist.

 

  • Bei Gruppen-Seminaren/-Kursen/-Workshops berechne ich im Falle des Rücktritts, später als 7 Tagen vor Veranstaltungsbeginn, die volle Gebühr.

 

Es besteht meinerseits keine zeitlich gebundene Absageverpflichtung.

Die Durchführung eines Workshop, Kurs oder Seminar ist an eine notwendige Mindestteilnehmerzahl gebunden. Liegen nicht genügend Anmeldungen vor, kann eine Veranstaltung abgesagt werden. Bereits entrichtete Gebühren werden sofort erstattet.

 

Ein weitergehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen.